Grundsätzlich gilt für Firmenhandys: Es dürfen nur von der IT-Abteilung freigegebene Apps installiert sein und der Handybenutzer darf vorgegebene Datenschutz und sicherheitsrelevante Einstellungen nicht ändern.
Dies muss durch technische Maßnahmen, wie z.B. den Einsatz eines Mobilemanagementsystems (Mobile Management System) sichergestellt werden. Es reicht nicht aus, wenn der Mitarbeiter eine organisatorische Anweisung diesbezüglich unterschreiben muss.
Sind in WhatsApp die Datenschutzeinstellungen aktiviert und der Handybenutzer kann diese nicht verändern, dann spricht aus Datenschutzsicht nichts gegen die Nutzung.