Im Datenschutz ist das „Recht auf Vergessen“ (Art. 17 DSGVO) verankert.
Das bedeutet, personenbezogene Daten dürfen nur solange gespeichert werden wie ein Gesetz dieses vorschreibt.
Danach müssen diese unverzüglich gelöscht (digitale Akten) bzw. gesetzeskonform vernichtet werden (Papierakten). Um dieser gesetzlichen Anforderung nachkommen zu können, ist jedes Unternehmen verpflichtet, ein Löschkonzept zu führen und in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) Löschungen/Vernichtungen durchzuführen und diese in einem Löschprotokoll zu protokollieren.